Allgemeines: Veranstalter im rechtlichen Sinn ist der Auftraggeber. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber (in Folge "Veranstalter") und der Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH (in Folge "ARS MEDIA" genannt) und dem/den Künstler/n mit ARS MEDIA gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge mit "AGB" abgekürzt). Der Auftraggeber erkennt durch die Unterfertigung des Angebots bzw. des Vertrages die Gültigkeit der AGB für das zugrundeliegende Geschäft an. Entgegenstehende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ARS MEDIA ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die AGB der ARS MEDIA gelten sowohl gegenüber Privatpersonen als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1. Vertraulichkeit & Änderungen: Alle Änderungen sowie mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform (E-Mail, Brief, Messenger-Dienste - wie z.B. WhatsApp). Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere die Konditionen des Vertrages, streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten Auskunft über die vereinbarten Punkte zu geben.
2. Vermittlung: Beide Vertragspartner bestätigen, dass der Engagementvertrag/Vertrag über Vermittlung der Agentur ARS MEDIA, zustande kam. Im Falle von Folgeabschlüssen innerhalb von 3 Kalenderjahren (ab Veranstaltungsdatum/bei Serienveranstaltungen nach dem letzten Veranstaltungstermin) verpflichten sich beide Vertragspartner ARS MEDIA als Vermittler beizuziehen.
3. Vertragsabschluss & -fristen: Die Angebote von ARS MEDIA sind freibleibend. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die übersandten Verträge innerhalb von 10 Tagen – gerechnet ab dem Versanddatum des Vertrages durch ARS MEDIA - unterzeichnet zurückzusenden, ansonsten kann der andere Vertragspartner von seinen Verpflichtungen zurücktreten. Wenn ARS MEDIA nicht als Vertragspartner, sondern als Vermittler tätig ist, gilt der umseitige Engagementvertrag erst ab der Unterschriftsleistung des Veranstalters/Auftraggebers und der/des Künstler/s als vollzogen.
4. Eigentumsrecht: Alle Ideen (einschließlich Präsentationen, Angebote, Skizzen, Fotos, Anregungen, Konzepte, Entwürfe, konkrete PR-Maßnahmen, Veranstaltungsabläufe und einzelne Teile daraus, etc.) sind geistiges Eigentum von ARS MEDIA. Die Weitergabe an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch ARS MEDIA nicht zulässig.
5. Künstlerstatus: Die Künstler sind - wenn nichts anderes angeführt - im arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Sinn Selbständige und stehen in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis zum Veranstalter oder zu ARS MEDIA und sind nicht weisungsgebunden. Die Künstler können - sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vertraglich vereinbart wurde – über die Gestaltung und Darbietung ihres Programmes frei entscheiden. Programmwünsche werden, sofern diese Teil des aktuellen Repertoires der/s Künstler/s sind, gerne berücksichtigt. Für Geschmacksfragen und einen bestimmten Publikumserfolg übernimmt ARS MEDIA keine Verantwortung.
6. Technik Rider/techn. Notwendigkeiten: Der Veranstalter verpflichtet sich, die technischen Notwendigkeiten kostenlos und fertig aufgebaut bereitzustellen. Sollte die Darbietung der/des Künstler(s) durch mangelhafte Technik oder unzureichende Stromversorgung nicht oder/und nur teilweise stattfinden können, sind die Gage und die Vermittlungsprovision voll auszubezahlen. Der Veranstalter haftet für - durch mangelhafte Technik oder Stromversorgung verursachten - Schäden an Instrumenten, Licht-, Video- und Tonanlagen und anderen technischen Geräten. Bei allen Veranstaltungen (speziell bei Pop Konzerten, Open-Air Veranstaltungen, …) hat der Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und Ars media unaufgefordert vorzulegen.
7. Sicherheit: Der Veranstalter gewährleistet die persönliche Sicherheit des/r Künstler/s, gegebenenfalls durch Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes. Weiters ist auch gemeint: bei Auftreten von technischen Problemen, die nicht von dem/n Künstler/n zu verantworten ist/sind (z. B. unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnenbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftkonstruktionen) welche Leib und Leben des/der Künstler/s gefährden könnten, sind der/die Künstler bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- & Auftrittspflicht - bei Fortbestehens des festgelegten Gagenanspruchs - entbunden.
8. Künstlerausfall: Bei Erkrankung, Unfall, Schwangerschaft, Tod des/der Künstler/s, eines nahen Angehörigen des/der Künstler/s bzw. eines Mitgliedes der Künstlergruppe oder bei nicht selbstverschuldetem Fernbleiben der/des Künstler(s) wird sich die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH bemühen, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Es ist kein Schadensersatz seitens des Veranstalters möglich, wenn die Anreise des Künstlers durch das Auftreten kurzfristiger Wetterextremen (Überflutung, Lawinengefahr, Wind/Sturm, Hagel, etc.) und daraus resultierenden Straßensperren, Nichtinbetriebnahme von Seilbahnen/Liften etc. o.ä. verhindert wird, dies gilt als höhere Gewalt.
9. Veranstaltungsverschiebung: Eine Verschiebung einer fix gebuchten Veranstaltung ist unter Berücksichtigung folgender Punkte möglich:
- Das neue Veranstaltungsdatum muss bei Veranstalter & Künstler/n möglich sein und kann max. 12 Monate (360 Tage) nach dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum in der Zukunft liegen.
- ARS MEDIA behält sich vor bereits geleistete Anzahlung/en einzubehalten für die bereits geleistete Organisationsarbeit/Geschäftsanbahnung, welche bei Verschiebung/Nachholung einer Veranstaltung angerechnet wird.
- ARS MEDIA behält sich vor eine Indexanpassung vorzunehmen (z.B. aufgrund von Inflation, Fahrtkostenerhöhung, usw.), welche mit der Restzahlung nach der Veranstaltung zu begleichen ist. Der Veranstalter wird natürlich vorab schriftlich über die genaue Anpassung informiert.
- Kann kein neuer gemeinsamer Termin gefunden werden, gelten die Stornobedingungen (siehe Punkt 10. Vertragsauflösung/Stornovereinbarung)
10. Vertragsauflösung/Stornovereinbarung: Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Künstler erhält dieser keine Gage und leistet eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbarten Gage. Lösen die Vertragspartner (Veranstalter & Künstler) in beiderseitigem Einverständnis den Vertrag, so erhält die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH - von dem die Auflösung ausgehenden Vertragspartners - die vereinbarte Vermittlungsprovision (mind. aber € 300,- + 20% Mwst).
Eine Vertragsstornierung ist ARS MEDIA schriftlich bekannt zu geben. Das Versanddatum des übermittelnden Vertrags durch ARS MEDIA gilt als Basis für folgende Stornierungskosten (der Ersatz darüber hinaus gehender Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen):
- Stornierung ab Vertragsunterzeichnung 30% Stornokosten (mind. aber € 300,- + 20% Mwst)
- Stornierung ab 6 Monate (180 Tage) vor Veranstaltungstag 40% Stornokosten
- Stornierung ab 4 Monate (120 - 179 Tage) vor Veranstaltungstag 50% Stornokosten
- Stornierung ab 2 Monate (60 - 119 Tage) vor Veranstaltungstag 75% Stornokosten
- Stornierung weniger als 2 Monate (59 Tage) vor Veranstaltungstag 100% Stornokosten
- Stornierung , 25., 26. & 31. Dezember 100% Stornokosten
10.1. Stornovereinbarung Pandemie: Wenn - für den Tag der Veranstaltung - die Regierung ein Veranstaltungsverbot aufgrund einer Pandemie (Corona, Pocken etc.) ausspricht oder die Schließung der Aufführungsorte (Gastronomische Betriebe, Hotels, Theater, Kongresshäuser etc.) einfordert, ist eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt (binnen 18 Monaten - gerechnet ab dem eigentlichen Veranstaltungsdatum) nach Absprache mit Veranstalter und den/die Künstler möglich. ARS MEDIA behält sich vor bereits geleistete Anzahlung/en einzubehalten für die bereits geleistete Organisationsarbeit/Geschäftsanbahnung, welche bei Verschiebung/Nachholung einer Veranstaltung angerechnet wird.
11. Zahlungskonditionen & Bankspesen: Die Höhe des Honorars und die Zahlungsmodalität werden gesondert vereinbart. Wenn keine gesonderte Zahlungsmodalität vereinbart wurde, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Ausstellungsraum der Rechnung. Die angebotenen Preise sind Nettopreise (exklusive Mwst). Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen am Veranstaltungstag und wird separat auf der Rechnung ausgewiesen. Eventuell anfallende Bankspesen werden vom Veranstalter getragen.
12. Catering: Jeder Künstler sowie Mitarbeiter (Lichttechniker, Tontechniker, Chauffeure, Management, Betreuungsperson/en ARS MEDIA…) erhalten - wenn nichts anderes vereinbart wurde - folgende Verpflegung ab Eintreffen bis zum Verlassen der Veranstaltungsortes und sind vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung zu stellen:
- Buchungszeitraum kürzer als 1 Stunde Getränke in ausreichendem Maß
- Buchungszeitraum bis zu 2 Stunden Getränke in ausreichendem Maß + Imbiss (Brötchen/Snacks/kalte Jause)
- Buchungszeitraum bei mehr als 2 Stunden Getränke in ausreichendem Maß + warmes Essen (1 Std. vor Auftrittsbeginn)
Sollte der Veranstalter keine Verpflegung bereit stellen können wird pro zu verpflegender Person € 30,- netto im Nachhinein verrechnet.
13. Garderobe & Unterkunft & Parkplätze: Der Künstleranzahl entsprechend/pro Künstler muss mind. 1 Stuhl sowie Kleiderständer zur Verfügung gestellt werden. Eine beheizte Garderobe mit Spiegel, Waschgelegenheit und antialkoholischen Getränken. Besonders gilt dies für Artisten und Showacts. Liegt der Auftrittsort mehr als 100 km vom Heimatort der/des Künstler(s) entfernt, verpflichtet sich der Veranstalter, für Übernachtung mit Frühstück aufzukommen (4**** Hotel). Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden direkt beim Veranstaltungsort 3 PKW-Parkplätze und 1-LKW Parkplatz (bei großen Bands oder Technikfirmen) kostenlos vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Etwaige anfallende Parkgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters und werden ggf. im Nachhinein verrechnet.
14. Verlags,- & Urheberrechte: Eventuell anfallende Verlags- und Urheberrechte (AKM, GEMA o.ä. Abgaben) werden vom Veranstalter bezahlt. Die AKM/GEMA Anmeldung muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter an die AKM/GEMA gesandt werden. Private Feiern sind ausgenommen und gebührenfrei.
Anmeldeformulare können unter folgenden Links heruntergeladen werden: Österreich: https://www.akm.at/musiknutzende/ Deutschland: https://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzung-oeffentlichkeit/
15. Veröffentlichung Medien: Mitschnitte von Veranstaltungen, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte erstellt worden sind (auf Tonband, DAT, CD, Foto, Video, oder anderen Bild- und Tonträgern) sind aus Urheberrechtsgründen nur nach schriftlicher Genehmigung durch ARS MEDIA gestattet und zur Veröffentlichung freigegeben. Mitarbeiter oder Beauftragte von ARS MEDIA sind berechtigt der Veranstaltung beizuwohnen, Fotos, Filme und Tonaufnahmen vom Auftritt der Künstler zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) auf den eigenen Werbekanälen (Instagram, Facebook, Homepage usw.) zu veröffentlichen.
16. Öffentliche Veranstaltungen: Falls nichts anderes vereinbart, erhält ARS MEDIA bei öffentlichen Veranstaltungen 10 Freikarten. ARS MEDIA verpflichtet sich diese nicht an den freien Handel abzugeben.
17. Politische/religiöse Veranstaltung: Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe-)Zwecken dienen, ist dies vorab der Agentur ARS MEDIA mitzuteilen. Sollte die Veranstaltung und dessen Zwecke der Agentur ARS MEDIA bzw. dem/den vermittelten Künstler/n widerstreben, kann das gestellte Angebot bzw. der Vertrag zurückgezogen werden. Sollte dieser Punkt verheimlicht werden, behält sich die Agentur ARS MEDIA bzw. den/die vermittelten Künstler vor, am Veranstaltungstag – auch kurzfristig – den vereinbarten Auftritt nicht stattfinden zu lassen.
18. Datenschutz: Veranstalter und Künstler erklären sich einverstanden, dass von ihnen bekannt gegebene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax, IDs von Profilen in Sozialen Netzwerken, Details und Wünsche der angefragten /angebotenen Leistung) von ARS MEDIA gespeichert und zu Marketingzwecken wie auch zur Bedarfsanalyse verwenden werden können. Eine Löschung dieser Daten ist jederzeit auf Wunsch in Schriftform möglich.
19. Gerichtsstand & Steuern:
19.1.Österreich: Steuern, Abgaben und Versicherungen jeder Art werden vom Veranstalter getragen. Für den Fall der gerichtlichen Austragung von allfälligen Streitigkeiten aus einem Vertrag, ist das zuständige Gericht in Salzburg-Stadt vereinbart. Diese Zuständigkeitsvereinbarung schließt die Einrede der Unzuständigkeit des Rechtsweges nicht aus. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht.
19.2. Deutschland - Zweigstelle Bad Reichenhall: Steuern, Abgaben und Versicherungen jeder Art werden vom Veranstalter getragen. Für den Fall der gerichtlichen Austragung von allfälligen Streitigkeiten aus einem Vertrag, ist das zuständige Amtsgericht in Traunstein vereinbart. Diese Zuständigkeitsvereinbarung schließt die Einrede der Unzuständigkeit des Rechtsweges nicht aus. Es gilt ausnahmslos deutsches Recht.
20. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen "männlich", "weiblich" und "divers" (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Menschen.